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Projekte

Viele Aufgaben und Herausforderungen im Botanischen Garten konnten nur durch den dauerhaften Einsatz und das Engagement der Mitglieder des Freundeskreises Botanische Garten Erlangen e. V. (FBGE) stattfinden. Über die letzten Jahre sind auf diese Weise viele Erfolge und wertvollen Beiträge unterschiedlichster Art entstanden und umgesetzt worden. Eines der größten Projekte des FBGE war die Sanierung der denkmalgeschützten Neischl-Höhle, die 2008 nach aufwändiger Sanierung wieder eröffnet werden konnte. Dies war nur durch die Sammlung von Spenden und den großen, ehrenamtlichen Einsatz vieler Mitglieder möglich geworden.

Erfassung und Pflege der Botanischen Lehrsammlung

Der ehemalige Technische Leiter des Botanischen Gartens, Jakob Stiglmayr, engagiert sich für die Erfassung und die Pflege der historischen Lehrsammlung `Museum Botanicum´ des Botanischen Gartens der FAU. Mit studentischer Unterstützung konnten die wertvollen Bestände genau erfasst, etikettiert und geordnet werden. Auch in der Restauration der einmaligen Präparate wurden wichtige Fortschritte erzielt. Um die Sammlung für Besucher besser zugänglich zu machen, konnten mit Unterstützung des FBGE neue Vitirinen und Schaukästen für das Foyer des Verwaltungsgebäudes angeschafft werden.

Engagement für die historische Lehrsammlung `Museum Botanicum´ des Botanischen Gartens

Bienen- Schaukasten im Botanischen Garten

Helmut Klier ist nicht nur Mitglied im Freundeskreis Botanischer Garten Erlangen e. V. (FBGE) sondern ebenfalls im Imkerverein Erlangen engagiert. Ihm ist es zu verdanken, dass Besucher des Botanischen Gartens über einen Bienen-Schaukastens faszinierende Einblicke in das Leben einer Honigbiene  (Apis mellifera) erhalten. Um die markierte Königin in dem schmalen Kasten zu finden, benötigt man einige Zeit. Ein beeindruckendes Erlebnis ist die Beobachtung des Bienen-Tanzes mit dem die Honigbiene anderen Arbeiterinnen auf den Waben mitteilt, wo sich ergiebige Futterquellen befinden.

Imker und Freundeskreis Mitglied Helmut Klier ermöglicht die Aufstellung des Bienen-Schaukastens im Freiland des Botanischen Gartens

Exkursionen

Der Ausflug des Freundeskreis Botanischer Garten e. V. (FBGE) führte im Juli 2019 in den Hutewald nach Gunzenhausen. Dort informierte Hans Hermann Nöhring zu neuen Möglichkeiten in der Waldbewirtschaftung und der Pflanzung von Esskastanien (Castanea sativa). Besonders beeindruckend war hier der Besuch der höchsten Esskastanie in Bayern – eine Baumart mit Zukunft auch bei uns.

Ausflug des Freundeskreis Botanischer Garten Erlangen e. V. `Esskastanien und Hutewald´ bei Gunzendorf

Aufsichten / Schließdienste

Gerne können Sie sich persönlich engagieren, indem Sie die Neischl-Höhle oder Ausstellungen beaufsichtigen, durch Übernahme des Schließdienstes längere Öffnungszeiten ermöglichen, den Freundeskreis-Stand betreuen oder Kuchen für Veranstaltungen backen. Das gemeinschaftliche Helfen in einer glücklichen und freundlichen Atmosphäre wird so zu einem echten Spaß. Als Lohn winkt der Kontakt zu vielen interessierten Gartenbesuchern, denen man so eine Freude machen kann.

Rudolf Prahl betreut viele Schließdienste im Botanischen Garten der FAU

Als Mitglied des Freundeskreises haben Sie ermäßigten oder freien Eintritt bei besonderen Veranstaltungen.

Gemeinsam aktiv

Die Verbundenheit der Erlanger Einwohner mit dem Botanischen Garten zeigt sich in der Einrichtung des gemeinnützigen Vereins `Freundeskreis Botanischer Garten Erlangen e. V.´. Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hat im Freundeskreis einen Partner gefunden, mit dessen Einsatz es möglich ist, zahlreiche Projekte im Garten nachhaltig zu unterstützen, zu fördern und umzusetzen.

Inzwischen hat der Freundeskreis über 300 Mitgliedern und ermöglicht mit deren Unterstützung viele Aktionen und Projekte im Garten. Neben der finanziellen Förderung reicht das Engagement von einfachen Schließdiensten und Aufsichten bis hin zur Organisation von Führungen, Exkursionen und Vorträgen. Als saisonaler Auftakt des Gartenjahres finde im Frühjahr die Pflanzenbörse des FBGE statt. Auch die Pflege und Restauration der Botanischen Lehr-Sammlung wird vom Freundeskreis des Botanischen Gartens unterstützt. Vor einigen Jahren konnte der Freundeskreis die denkmalgeschützte Neischl-Höhle sanieren und wieder zugänglich machen.

 

Ausstellungen

Im Botanischen Garten in Erlangen finden jedes Jahr Ausstellungen im Freiland, der Winterhalle oder im Eingang zu den Gewächshäusern statt. Als informelle Lernangebote stehen sie interessierten Besuchern offen und ermöglichen ihnen ihr Wissen über Pflanzen, deren nachhaltige Nutzung und Verwendung und über Themen der biologischen Vielfalt und den komplexen ökologischen Zusammenhängen zu vertiefen.

Satzung des FBGE

§ 1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen „Freundeskreis des Botanischen Gartens Erlangen“. Nach alsbald durchzuführender Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Erlangen erhält der Vereinsname den Zusatz „e.V.“
Sitz des Vereins ist Erlangen.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Unterstützung von Bildung und Erziehung auf dem Gebiet der Botanik am Botanischen Garten der Universität Erlangen-Nürnberg
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

  • die Förderung der Bildung der Öffentlichkeit auf dem Gebiet der Botanik am Botanischen Garten der Universität Erlangen-Nürnberg
  • die Durchführung von Vorträgen, Seminaren, Führungen, Exkursionen und anderen öffentlichen, populärwissenschaftlichen Veranstaltungen, solange diese nicht kommerzieller Art sind
  • die Herausgabe von Informationsschriften
  • Weiterer Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung des Botanischen Gartens der Universität Erlangen-Nürnberg
  • die Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der Botanik am Botanischen Garten der Universität Erlangen-Nürnberg
  • Maßnahmen zum Ausbau und zur Pflege der wissenschaftlichen Pflanzensammlung und der dazu notwendigen Einrichtungen
  • und die Unterstützung bei der Verbreitung der erarbeiteten Ergebnisse
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur weiteren Gestaltung des Botanischen Gartens.

Zur Unterstützung des Vereinszwecks sollen Mitgliedsbeiträge erhoben und Spenden und Stiftungen eingeworben werden. Alle dem Verein zufließenden Mittel werden ausschließlich nach seiner Entscheidung verwendet. Im Rahmen der Zwecke des Vereins können Spender jedoch die Verwendung ihrer Beiträge bestimmen. Die mit Hilfe des Vereins erworbenen Gegenstände gehen in den Besitz des Botanischen Garten der Universität Erlangen-Nürnberg über.
Mittel des Vereins dürfen nur für Zwecke verwendet werden, für die staatliche Mittel nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen.
Die Ziele des Vereins dürfen nicht den Aufgaben des Botanischen Garten der Universität Erlangen-Nürnberg zuwiderlaufen.

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Gemeinnützige Zwecke“ der Abgabeordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitglieder

Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die den Zweck des Vereins zu unterstützen bereit sind.
Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich an die Vorstandschaft zu richten. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand durch schriftlichen Bescheid.
Auf Vorschlag der Vorstandschaft kann die Mitgliederversammlung hervorragende Förderer der Vereinsziele zu Ehrenmitgliedern ernennen.

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder und Ehrenmitglieder haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen, Anträge zu stellen und das Stimmrecht auszuüben. Jedes Mitglied und Ehrenmitglied hat eine Stimme, die es nur persönlich abgeben kann.
Juristische Personen als Mitglieder üben ihr Stimmrecht durch diejenige Person aus, die zur Vertretung im Rechtsverkehr berechtigt ist.
Die Mitglieder haben die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge bis zum 31. März eines jeden Jahres zu entrichten.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet

  • durch Ausschluß
  • durch freiwilligen Austritt
  • durch Verlust der Rechtsfähigkeit der juristischen Person
  • oder durch den Tod des Mitglieds

Der Austritt muß gegenüber dem Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres erklärt werden.
Der Ausschluß eines Mitgliedes kann durch Beschluß der Vorstandschaft ausgesprochen werden, wenn in der Person des Mitgliedes ein triftiger Grund vorliegt. Gründe für einen Ausschluß sind insbesondere

  • grobe Verstöße gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins
  • Schädigung des Ansehen des Vereins
  • Beitragsrückstand von mehr als einem Jahr trotz Mahnung

Vor der Beschlußfassung ist dem Mitglied unter Fristsetzung Gelegenheit zu geben, sich zu äußern. Das ausgeschlossene Mitglied kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Ausschlußerklärung schriftlich Einspruch einlegen, über den die Mitgliederversammlung entscheidet.
Das ausgeschlossene Mitglied hat keinerlei Ansprüche auf das Vereinsvermögen.

§ 7 Organe

Organe des Vereins sind Vorstandschaft und Mitgliederversammlung.
Auf Vorschlag der Vorstandschaft kann die Mitgliederversammlung weitere organisatorische Einrichtungen, insbesondere Ausschüsse mit besonderen Aufgaben, schaffen.

§ 8 Vorstandschaft und Vorstand (§26 BGB)

Die Vorstandschaft führt die laufenden Geschäfte des Vereins und vertritt ihn gegenüber der Öffentlichkeit. Er besteht aus

  • dem Vorsitzenden
  • dem stellvertretenden Vorsitzenden
  • dem Kassenführer
  • dem Schriftführer
  • und bis zu vier Beisitzern.

Männliche Funktionsbezeichnungen für die Mitglieder der Vorstandschaft werden im Sinne einer geschlechtsneutralen Bedeutung gebraucht.
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende bilden den Vorstand im Sinne des §26 BGB. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt.
Die Vorstandschaft faßt ihre Beschlüsse in Sitzungen, die vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung, vom stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich einberufen werden. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn alle Mitglieder der Vorstandschaft eingeladen und davon mindestens fünf anwesend sind. Die Vorstandschaft faßt ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden.
Stimmberechtigt sind die ordentlichen Mitglieder; juristische Personen werden durch ihre gesetzlichen Vertreter vertreten. Jedes Mitglied kann sein Stimmrecht mit schriftlicher Voll-macht auf ein anderes Mitglied übertragen. Ein Mitglied kann jedoch nur ein anderes Mitglied vertreten.
Die Amtszeit der Vorstandschaft beträgt 2 Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Der jeweilige Vorstand bleibt auch nach Ablauf der Wahlperiode so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt wird.

§ 9 Kassenwesen

Die Führung des Kassen- und Rechnungswesen obliegt der Vorstandschaft.
Die von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählten zwei ehrenamtlichen Kassenprüfer überprüfen die Kassengeschäfte des Vereins auf rechnerische Richtigkeit. Die Kassenprüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der von der Vorstandschaft genehmigten Ausgaben. Eine Überprüfung hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen. Eine Zusammenfassung des Prüfberichts ist der Mitgliederversammlung mitzuteilen. Kassenprüfer dürfen nicht der Vorstandschaft angehören.

§ 10 Mitgliederversammlung

Eine Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Ihre Aufgabe ist es, in allen grundlegenden Angelegenheiten des Vereins zu entscheiden, insbesondere

  • die Wahl der Vorstandschaft
  • die Wahl von Kassenprüfern
  • die Entgegennahme der Zusammenfassung des Berichts der Kassenprüfer
  • die Entlastung der Vorstandschaft
  • die Höhe der Mitgliedsbeiträge
  • die Änderung der Satzung

Weitere Aufgabe der Mitgliederversammlung ist es, über Vorschläge zu Verwendung von Mitteln des Vereins zu beraten.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist binnen vier Wochen einzuberufen, sofern es die Vorstandschaft beschließt oder ein Drittel der dem Verein am 01. Januar des laufenden Geschäftsjahres angehörenden Vereinsmitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
Die Mitgliederversammlungen werden durch den Vorstand schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen einberufen. Maßgebend für die Einhaltung dieser Frist ist die rechtzeitige Absendung der Einladung.
Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, in der die Beschlüsse der Versammlung und das Ergebnis der Beschlüsse festgehalten werden. Diese Niederschrift ist vom Schriftführer und dem Versammlungsleiter zu unterschreiben.

§11 Beschlußfassung

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlußfähig. Sie faßt die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, sofern nicht anders bestimmt ist. Ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen sind vor der Ermittlung der Mehrheit abzuziehen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Wahlen und Abstimmungen zu Personen sind grundsätzlich geheim durchzuführen, es sei denn die Mitgliederversammlung beschließt anders. Die Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen.
Beschlüsse über Änderungen der Satzung bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder. Jede Satzungsänderung ist dem zuständigen Finanzamt durch Übersendung der geänderten Satzung anzuzeigen.

§ 12 Auflösung

Über die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung. Der Beschluß ist wirksam, wenn zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind. Der Auflösungsantrag in der nach § 10 Abs. 3 schriftlich versandten Tagesordnung enthalten ist und drei Viertel der anwesenden Mitglieder dem Antrag auf Auflösung zustimmen.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt dessen Vermögen dem Botanischen Garten der Universität Erlangen-Nürnberg zu, der es unmittelbar und ausschließlich für die Zwecke des §2 dieser Satzung zu verwenden hat.

Geschichte des FBGE

Inzwischen setzt sich der Freundeskreis Botanischer Garten Erlangen e. V. (FBGE) seit über 20 Jahren erfolgreich für zahlreiche Gartenprojekte ein.
Zur Geschichte dieses Einsatzes entstand 2010 eine Zusammenstellung verschiedener Aktionen und Termine des FBGE.

 

12 Jahre Freundeskeis Botanischer Garten Erlangen
Festschrift zum 12 jährigen Bestehen des Freundeskreises Botanischer Garten Erlangen von 2010

Spenden

Spenden sind jederzeit herzlich willkommen!
Sie unterstütrzen damit den Erhalt unserer Pflanzen und die weitere kostenlose Durchführung von Veranstaltungen und Ausstellungen.

Das Spendenkonto des FBGE bei der Sparkasse Erlangen:
IBAN DE73 7635 0000 0000 0878 27; BIC: BYLADEM1ERH

Bis 100,- € gilt der Kontoauszug als Beleg für das Finanzamt. Bei höheren Beträgen stellen wir Ihnen gerne eine Spendenquittung aus.

Mitglied werden

Wer den Botanischen Garten und den Aromagarten unterstützen möchte, kann dies durch seine Mitgliedschaft im Freundeskreis zum Ausdruck bringen.

Der Jahresbeitrag beträgt

  • 26,00 € Jahresbeitrag
  • 10,40 € Jahresbeitrag für Schüler und Studenten
  • 102,00 € Jahresbeitrag für Firmen

und wird durch Lastschrift eingezogen.

Bitte laden Sie hierzu das Formular für die Beitrittserklärung herunter und schicken es ausgefüllt wieder an der FBGE zurück.

Beitrittserklärung-FBGE-2021-Formular

Vielen Dank!

Die Datenschutz-Grundverordnung und der FBGE

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Daher versichern wir Ihnen, dass mit Ihren Kontaktdaten vertrauensvoll umgegangen wird und deren Schutz nach den Rechtsvorschriften gewährleistet ist. Genutzt werden die uns zur Verfügung gestellten Daten ausschließlich zum Post- und Mailversand und zur persönlichen Kontaktaufnahme. Falls Sie bei Ihrem Eintritt in den FBGE entsprechende Angaben gemacht haben, können auch Titel, Geburtsdatum, Eintrittsdatum und Telefonnummer gespeichert sein. Welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert sind, können Sie gemäß geltendem Recht jederzeit bei uns schriftlich nachfragen. Sie werden dann umgehend informiert. Es genügt, eine Mail an

Die uns vorliegenden Kontodaten werden ausschließlich zum Einzug des Mitgliedsbeitrages per SEPA-Lastschrift verwendet. Bei Einem Austritt aus dem FBGE werden die Daten entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gelöscht.

Mit Ihren Adressdaten können wir Ihnen Mitgliederrundbriefe, das „Palmenblatt“ und Informationen zu Veranstaltungen und besonderen Ereignissen im Botanischen Garten zukommen lassen. Sollten Sie dies auch weiterhin wünschen, brauchen Sie nichts zu unternehmen.

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften ist der Vorstand des FBGE.

 

Neischl-Höhle

In der Südwestecke des Botanischen Gartens befindet sich die Neischl-Höhle, eine Nachbildung einer Dolomit-Tropfsteinhöhle der Frankenalb.

Der etwa 25 m lange und bis 5 m hohe Höhlenraum zeigt in erstaunlicher Natürlichkeit hängende Tropfsteine und stehende Sinterbildungen in großer Formenvielfalt, die täuschend nachgebildet sind, was dem Raum eine faszinierende und beeindruckende Wirkung verleiht. Das Baudenkmal ist eingebunden in die natürliche Vegetation der Hang-Buchenwälder der Frankenalb. Auch die Hochfläche war früher mit Fels- und Trockenrasenpflanzen besiedelt.

Blick in die Neischl-Höhle mit ihren Tropfsteinen und Sinterterrassen

Wie kam die Neischl-Höhle in den Botanischen Garten?

Porträt Adalbert Neischl

Dr. phil. Adalbert Neischl (1853 – 1911) war Geologe und gilt als Begründer der modernen wissenschaftlichen Höhlenvermessung in Franken. Nach gründlichen geologischen Untersuchungen lieferte er in seinem 1904 erschienenen Werk „Die Höhlen der Fränkischen Schweiz und ihre Bedeutung für die Entstehung der dortigen Täler“ erstmals für viele fränkische Höhlen genaue Pläne.

Auf der Bayerischen Jubiläums-Landes-Ausstellung 1906 im späteren Nürnberger Luitpoldhain zeigte Adalbert Neischl die Nachbildung einer Jurahöhle, die die wesentlichen Elemente des Frankenjura illustrierte: Charakteristische Felsbildungen, die typische Vegetation, ein geologisches Schichtenmodell und die Nachbildung einer Tropfsteinhöhle. Von Fachkreisen erhielt er viel Lob für seinen Beitrag. Um den geologischen Aufbau des Modells auf Dauer zu erhalten, bot er der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg an, die Höhle und den Schichtaufbau im Botanischen Garten in veränderter Form erneut aufzubauen.

Die Universitätsverwaltung fragte bei der zuständigen Regierungsbehörde (damals Innenministerium) nach, ob sie das Geschenk annehmen dürfe. Als dann Neischl auch die Kosten für die Verlegung nach Erlangen übernahm, wurde die Höhle im Botanischen Garten aufgebaut und am 4. November 1907, dem 164. Gründungstag der Universität, feierlich eröffnet.

Historisches Foto von der Eröffnung der Neischl-Höhle 1907

„Heute stellt sich dem Auge das Äußere […] als Abbild einer fränkischen Dolomitlandschaft dar, während das Innere des Hügels eine Höhle mit allen Merkmalen unserer fränkischen Tropfsteinhöhlen birgt, ein Lehr- und Anschauungsmittel, wie es wohl keine Universität ihr eigen nennt.“

Aus: Adalbert Neischl, 1907

Verfall und Sanierung

Überdachte Baustelle während der Sanierung

Beim Bau der Höhle war ein Holzgerüst erstellt worden, das die schützende Außenschale und die Innenschale aus Drahtgeflecht und Zementmörtel mit den Tropfsteinen und Sinterbildungen trug. Bald schon stürzten die hohen Außenaufbauten ab und die Höhle musste schließlich in den 40er Jahren durch eine Betondecke notdürftig gesichert werden. Der Verfall schritt jedoch fort. Vielfältige Versuche der Universität zur Erhaltung der Anlage scheiterten an den Kosten. Diese Situation änderte sich, als der „Freundeskreis Botanischer Garten Erlangen“ 2005 die mittlerweile als wertvolles Baudenkmal eingestufte Höhle für 30 Jahre von der Universität in Erbpacht übernahm. Der Freundeskreis verpflichtete sich zu Sanierung und Unterhalt des Objekts und konnte durch großes Engagement die Mittel für eine Sanierung einwerben. Unter dem Schutz eines großen Zeltdaches wurde die alte Höhlenkonstruktion freigelegt und mit einer neuen Außenhülle aus Beton überbaut. Bis auf die charakteristischen Felselemente wurde die Anlage begrünt und konnte genau 100 Jahre nach ihrer Errichtung wieder für Besucher zugänglich gemacht werden.

Eingang zur Neischl-Höhle im Botanischen Garten

Das Schichtenmodell des Frankenjura

Die leicht schräg einfallenden Schichten des geologischen Aufbaus der Frankenalb sind in einem Modell im Maßstab 1:100 nachgebildet. Es reicht vom braunen Doggersandstein (Eisensandstein) über den geschichteten Malmkalk bis zu den Dolomitbildungen aus Riffen des Jurameeres.

Der Bewuchs der Anlage zeigt Arten typischer Pflanzengesellschaften des Juragebietes. Im Schatten großer Buchen und Eiben wachsen im Frühjahr dichte Bestände von Bärlauch (Allium ursinum) und des Buschwindröschen (Anemone nemerosa). Bingelkraut (Mercurialis annua), Eisenhut (Aconitum napellus), Akelei (Aquilegia vulgaris) und Wurmfarn (Dryopteris filix-mas) ergänzen die Pflanzung. Auf der sonnigen Südwestseite der Anlage finden sich Elsbeere (Sorbus torminalis), Liguster (Ligustrum vulgare) und Wacholderbüsche (Juniperus communis) mit der Strauchigen Kronwicke (Hippocrepis emerus) oder dem Echten Salomonssiegel (Polygonatum odoratum).

Ein Dolomitfelsen aus der Gräfenberger Gegend erinnert mit seiner Inschrift an den Schöpfer der Neischl-Höhle.